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Turnhalle

Die Turnhalle befindet sich im PROGR, Zentrum für Kulturproduktion mitten in Bern, fünf Minuten vom Hauptbahnhof entfernt.

In der Bar und bei schönem Wetter auch im lauschigen Hof, lässt sich nach Lust und Laune bestens trinken, essen, turteln, tratschen, turnen, träumen, denken, reden, lauschen, schauen...

Gemeinsam mit dem Konzertveranstalter bee-flat haben die Betreiber (Après Soleil GmbH) das Lokal im Jahr 2004 zur Café-Bar, Club und Konzertlokal mit einem Fassungsvermögen von 350 Sitz- und Stehplätzen umgebaut. Die Turnhalle beinhaltet Café-Bar, Konzertlokal und bietet Plattform für Kunst- und Kulturveranstalter.

Im Jahr 2009 konnte der PROGR durch ein Volksabstimmung von der Stiftung PROGR gekauft werden. Damit änderten sich auch die Voraussetzungen für die Turnhalle. Sie wurde 2012 gründlich umgebaut.

Die Turnhalle hat sich als beliebter Treffpunkt im Stadtzentrum, als Drehscheibe im Progr und als Partner für zahlreiche kulturelle Institutionen und Festivals in Bern etabliert.
Die Betreibenden der Turnhalle verpflichten sich in einem «Leistungsauftrag Kultur» dazu, 100 Tage pro Jahr für die kulturelle Nutzung zu reservieren. Die Kulturveranstalter können dank dieser Möglichkeit zu günstigen Bedingungen ihre Produktionen veranstalten.
Der Verein bee-flat veranstaltet in der Turnhalle pro Jahr rund 80 Konzerte und ist damit wichtigster Partner.

Die Café-Bar Turnhalle unterstützt folgende Institutionen

  • bee-flat (Konzertveranstalter)
  • auawirleben (Zeitgenössisches Theatertreffen)
  • shnit (Internationales Kurzfilmfestival)
  • jazzwerkstatt (Konzertveranstalter)
  • queersicht (Lesbisch- schwules Filmfestival Bern)
  • im PROGR Verein (Mieterverein Progr)
  • Kulturlegi

UNSERE PARTNER

Hausregeln

  • Das Zugangsalter ab 21.00 Uhr beträgt 21 Jahre.
  • Nur Gäste über 16 Jahren dürfen Wein und Bier trinken und solche ab 18 Jahren Spirituosen.
  • Im Innenbereich und auf der von der Turnhalle gemieteten Fläche im Hof dürfen keine mitgebrachten Esswaren & Getränke konsumiert werden.
  • Wir dulden weder Sexismus, Rassismus noch Gewalt.
  • Oberkörper sollen bedeckt sein. 
  • Ab 00.00 Uhr dürfen keine Getränke nach draussen genommen werden (auch nicht im Becher). Diese Uhrzeit haben wir festgelegt, damit wir der Verordnung aus dem Gastgewerbegesetz nachkommen können, nach welcher ab 00.30 die Bewirtschaftung im Aussenbereich eingestellt werden muss. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich nur noch Rauchende im Hof aufhalten.